Liebe FnBB-Mitglieder,
mit diesem Rundbrief (Ausgabe 03|2022) informieren wir Sie – unsere Mitglieder – wieder über aktuelle Branchenthemen. Dieses Mal geht es um die folgenden Inhalte:
- Ein TV-Bericht über Biogas, der Ende März in SWR Aktuell Baden Württemberg zu sehen war
- Die Richtlinie Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen zur Vergärung von Wirtschaftsdüngern
- Projekt GeNIAL: Einladung zur Online-Fachtagung am 27.04.2022über das Thema "Landwirtschaft und Klimawandel"d.) Rems-Murr-Kreis verbietet die Verwendung von kompostierbarenKunststoffbeuteln in der Biotonne
Viel Spaß beim Lesen! Über Ihre Anmerkungen und Rückmeldungen sowie impulsgebenden Ideen würden wir uns sehr freuen.
1.) Weg von Putins Gas: Biogas als Teil der Lösung
Am 22.03.2022 war in der Fernsehrsendung SWR Aktuell Baden Württemberg ein Bericht über Biogas zu sehen, welcher der Frage nachging, wie und in welcher Größenordnung die 9.500 Biogasanlagen Deutschlands in der Lage sind, aus Russland importiertes Erdgas zu ersetzen. Dabei kamen auch zwei Mitglieder der FnBB e.V. zu Wort.
Den Anfang machte Michael Reber, der in der Nähe von Schwäbisch Hall seit 2009 eine Biogasanlage in Kooperation mit den dortigen Stadtwerken betreibt. Er ist der Meinung, dass bei der sehr guten Futtersituation in Deutschland, wie wir sie im letzten Jahr durch die Niederschläge hatten, kurzfristig deutlich mehr Biogas erzeugt werden könnte. "Man müsste uns nur machen lassen dürfen" – so der Wunsch des äußerst innovativen Landwirts.
Als zweites kam Michael Köttner – stellv. Vorsitzender der FnBB e.V. – zu Wort. Er ist sich sicher, dass wenn wir die Ärmel hochkrempeln, bis 2030 in Deutschland 40% vom Erdgas aus Erneuerbaren Quellen gedeckt werden könnten. Dazu müssten alle Rest- und Abfallstoffe genutzt werden.
– In der ARD Mediathek steht der knapp dreiminütige Bericht über Biogas an der folgenden Stelle zur Verfügung – er beginnt ab Minute 10:15: https://www.ardmediathek.de/video/swr-aktuell-baden-wuerttemberg/sendung-19-30-uhr-vom-22-3-2022/swr-bw/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzE2MzMwNDE
2.) Biogas aus Wirtschaftsdüngern – Investitionsförderung für den Klimaschutz
Wirtschaftsdünger setzt bei der Lagerung und Ausbringung klimarelevante Emissionen, insbesondere Methan, frei, das rund 25-mal klimawirksamer als CO2 ist. Die Biogastechnologie stellt aktuell die einzige technisch und wirtschaftlich etablierte Option zur Reduktion dieser Emissionen dar. Aus diesem Grund hat dieBundesregierung in ihrem Klimaschutzprogramm 2030 u.A. eine verstärkte Vergärung vonWirtschaftsdüngern tierischer Herkunft beschlossen.
Im Rahmen der Richtlinie werden folgende Maßnahmen gefördert: Abdeckung von Gärrestlagern, Umrüstung vonBestandsanlagen, Spezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen, Investitionsbegleitende Maßnahmen, sachkundige Begleitung. Die Förderung, bei der die Die Förderhöhe ist auf maximal 200.000 Euro pro Unternehmen und Vorhaben begrenzt ist, richtet sich an landwirtschaftliche, gewerbliche und kommunale Unternehmen, sofern sie selbstständige Betriebe sind.
– Informationen zur Richtlinie und Antragstellung sowie weitere relevante Punkte stehen sind auf der auf folgenden Internet-Seite verfügbar: https://wirtschaftsduenger.fnr.de
3.) GeNIAL-Projekt: Nachhaltige Anpassung an Folgen des Klimawandels in der Landwirtschaft
Obwohl die nachhaltige Anpassung an Folgen des Klimawandels eine der wichtigsten Herausforderungen der Landwirtschaft in Zukunft und Gegenwart ist, hat dieses Zukunftsthema bisher nur zögerlich in die Aus- und Fortbildung von Personen in Landwirtschaft, Garten-, Obst- und Weinbau Einzug gefunden.
Mit dem GeNIAL-Projekt haben die Partner Bodensee-Stiftung, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH), Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und ländlichen Raum (LEL) undLandwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) Bildungs- undBeratungsunterlagen erarbeitet, um dazu beizutragen diese Lücke zu schließen.
– In der angehängten pdf-Datei finden Sie das Programm, weitere Informationen sowie den Anmeldelink zur kostenlosen Online-Fachtagung
4.) Rems-Murr-Kreis statuiert Exempel für die Biotonne: Verbot von kompostierbarenKunststoffbeuteln
Die Abfallwirtschaft Rems-Murr (AWRM), seit über acht Jahren Betreibermitglied in der FnBB e.V., hat Ende letzten Jahres mitgeteilt, dass ab Januar 2022 die Verwendung von im Handel als„kompostierbare Kunststoffbeutel“ erhältlichen Bioabfall-Tüten in der Braunen Tonne untersagt ist. Aus Sicht der AWRM sind Papiertüten, in denen Küchenabfälle ebenso gut gesammelt werden können, eine gute Alternative, da sie sich problemlos kompostieren lassen. Außerdem verringern sie im Sommer das Risiko, dass üble Gerüche auftreten.
Um als „biologisch abbaubar“ zertifiziert zu werden, müssen kompostierbareKunststoffbeutel innerhalb von zwölf Wochen zu mindestens 90% in maximal zwei Millimeter große Teile zerfallen. Die Verweilzeit der Bioabfälle in der AWRM eigenen Biovergärungsanlage in Backnang-Neuschöntal (siehe Flugbild) fällt mit rund fünf Wochen jedoch deutlich kürzer aus. Daher müssen die nicht abgebauten Kunststofffragmente aufwendig aus dem Kompost aussortiert und später kostenintensiv in der Müllverbrennnug entsorgt werden.
– Der Artikel "Biomüll-Sünder: Zahlen oder reinlangen", welcher Mitte Januar Bestandteil der Rems-Murr-Rundschau war, ist diesem Rundbrief als pdf-Datei angehängt.
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